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Nutzungsbedingungen Sportanlagen

By In Allgemein On 12. Juni 2021


Die Nutzungsbedingungen für die Sportanlagen (indoor und outdoor) sind zwingend zu beachten, umzusetzen und einzuhalten. Nur damit schaffen wir es langfristig den Sportbetrieb aufrecht erhalten zu können:

  • Die Abteilungen führen eine Datenverarbeitung durch, d.h. die Übungsleiter führen Anwesenheitslisten mit Namen, Adressen und Telefonnummern bzw. e-mail-Adressen
  • Die Duschen und Umkleidekabinen dürfen genutzt werden – unter Einhaltung der AHA-Regeln (1,5 m Abstand, Hygieneregeln und Masken, diese können beim Duschen abgenommen werden)
  • Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus, Personen, die keinen Mund/Nasenschutz tragen, Personen, die eine Absonderungspflicht haben.
  • Abseits des Sportbetriebes ist ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten, eine Maske ist zu tragen. Körperkontakte, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen sind zu vermeiden.

Wir wünschen allen Sportlern m/w/d einen guten Neustart und viel Spaß bei den Trainings- und Sporteinheiten !!


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AL-d82